
Öffnung Bäder und Sportanlagen der Stadt St.Gallen ab dem 29. Juni

Frei- und Hallenbäder
Ab Montag, 29. Juni 2020 gilt in den städtischen Hallen- und Sommerbädern das überarbeitete Schutzkonzept. Die Personenbeschränkung ist in allen städtischen Bädern aufgehoben. Die Hygieneregeln wie auch der Abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen sind jedoch durch die Gäste unbedingt eigenverantwortlich einzuhalten, sowohl im Wasser wie auch auf den Liegewiesen. Die allgemeinen Hygieneregeln des BAG gelten weiterhin.
Aktuelle Informationen zu Öffnungszeiten, Temperaturen usw. finden Sie auf www.sport.stadt.sg.ch.
Sportanlagen
Der Bundesrat hat am 19. Juni 2020 weitere Lockerungen und Vereinfachungen auf Sportanlagen beschlossen. Diese Empfehlungen und Lockerungen gelten auch auf den Sportanlagen der Stadt St.Gallen. Gegenüber früheren Versionen gelten aktuell 1.5m Abstand (vorher 2m) und die 10m2/Person-Regel wurde aufgehoben. Neu sind auch Sportarten mit engem Körperkontakt wieder möglich.
Sportveranstaltungen
Seit Montag, 22. Juni 2020 dürfen Sportveranstaltungen mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Sofern es zu keiner Durchmischung der Zuschauer/innen mit den Sportler/innen kommt, sind auch bis je 1000 möglich. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Eine Durchmischung dieser Gruppen ist nicht erlaubt. Kann innerhalb dieser Gruppen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, empfiehlt sich gemäss BAG zudem das Tragen einer Schutzmaske. Gilt bei einer Veranstaltung jedoch eine generelle Maskenpflicht und/oder kann die Abstandsregelung (1,5m) durchgehend eingehalten werden, kann auf die Aufteilung auf Gruppen und die Erfassung der Personendaten verzichtet werden. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Kantonsarztamt des Kanton St.Gallen.