
Öffnung Sportanlagen der Stadt St.Gallen ab dem 6. Juni

Wir freuen uns sehr, dass ab dem Samstag, 6. Juni die Nutzung der städtischen Sportanlagen vereinfacht wird und auch die öffentlich zugänglichen Anlagen wieder genutzt werden können. Für die Nutzung der Anlagen gelten weiterhin einige Regeln.
Öffentliche Anlagen (Skatepark, Street-workout, Beachvolley-Felder, LA Neudorf)
Diese Anlagen stehen wieder zur Verfügung. Bitte beachtet die Hygieneregeln wie Abstand halten, Hände waschen (allenfalls eigenes Desinfektionsmittel mitnehmen) und in den Ellbogen niesen. Bitte beachte die vor Ort ausgehängten Schutzmassnahmen.
Belegungen Sporthallen und Rasenfelder / Reservationen auf Aussenanlagen
Für die Nutzung der Sport- und Turnhallen sowie der Rasenfelder benötigst du ein Schutzkonzept deines Vereins/Gruppe. Das Schutzkonzept des Vereins/Gruppe muss den Rahmenvorgaben von Swiss Olympic neues Fenster entsprechen. Es braucht kein plausibilisiertes Konzept mehr vom Verband. Das Vereinskonzept muss bei einer Kontrolle vorgewiesen werden können. Das aktuelle Schutzkonzept für die Anlage ist im Eingangsbereich ersichtlich. Garderoben und Duschen sind wieder offen.
Die Anlagenschutzkonzepte können nachfolgend heruntergeladen werden:
Belegungen Hallenbäder
Vereine und Trainingsgruppen mit einer Belegung in den Hallenbädern brauchen weiterhin ein eigenes Schutzkonzept. Vorhandene Vereinsschutzkonzepte sind nach den Rahmenbedingungen von Swiss Olympic neues Fenster zu aktualisieren. Das Vereinskonzept muss bei einer Kontrolle vorgewiesen werden können. Das aktuelle Schutzkonzept für die Anlage ist im Eingangsbereich ersichtlich. Garderoben und Duschen sind wieder offen. Das Anlagenschutzkonzept kann nachfolgend heruntergeladen werden:
Belegungspläne
Ab Montag, 8. Juni gelten wieder die regulären Belegungspläne wie vor dem Lockdown. Eine spezielle Registrierung oder Anmeldung ist nicht notwendig. Falls ein Training nicht stattfindet oder ein Verein noch nicht trainiert, sind wir dankbar für eine Info an sportanlagen@stadt.sg.ch oder badundeis@stadt.sg.ch.
Weisungen Anlagenpersonal / Kontrolle Einhaltung Schutzkonzepte
Das Anlagenpersonal hat ein Auge auf die Einhaltung der Schutzmassnahmen auf der übrigen Anlage. Bitte folgen Sie den Anweisungen. Für die Kontrolle der Einhaltung von Schutzkonzepten ist weiterhin der Kanton St.Gallen zuständig.
Diese Regelungen gelten bis auf Widerruf.
Wir freuen uns darauf, dass unsere Anlagen wieder genutzt werden können und ihr euer Hobby ausüben könnt. Wir danken für die Einhaltung der Schutzmassnahmen und die gegenseitige Rücksichtnahme!