
Covid19-Update vom 16. Februar
Vorfreude ist die schönste Freude. Mit diesem Sprichwort sind in der Regel langersehnte Ferien oder ein Fest gemeint. Selten eine Pressekonferenz. Ausser natürlich heute. Heute haben wir mit Vorfreude die Entscheide des Bundesrats erwartet. Und unsere Vorfreude war berechtigt.
Geschätzte Nutzerinnen und Nutzer der Schul- und Sportanlagen. Wir freuen uns, Sie darüber zu informieren, wie die Entscheide des Bunderates, mit Wirkung ab Donnerstag, 17. Februar 2022, auf den Schul-, Sport- und Freizeitanlagen der Stadt St.Gallen umgesetzt werden.
Die Sportanlagen der Stadt St.Gallen (Hallenbäder, Sauna, Eissportzentrum, Sporthallen, Aussenplätze usw.) sowie die Räume der Schulen und Tagebetreuung können ohne Einschränkungen genutzt werden. Aufgehoben sind die Zertifikatspflicht, die Maskenpflicht, die Pflicht für Schutzkonzepte sowie die Bewilligungspflicht für Veranstaltungen über 1'000 Personen.
Wir freuen uns sehr, Sie wieder ohne Einschränkungen auf unseren Anlagen begrüssen zu dürfen. Wir danken, wenn Sie weiterhin einen respektvollen und toleranten Umgang mit anderen Nutzerinnen und Nutzern sowie dem Team auf den Anlagen pflegen.
Wenn sich aus dieser Information Fragen ergeben, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail auf sportanlagen@stadt.sg.ch, badundeis@stadt.sg.ch oder schulraumbelegung@stadt.sg.ch. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Stadt St.Gallen, Dienststelle Infrastruktur Bildung und Freizeit, Neugasse 25, 9004 St.Gallen
Vorsicht ist nach wie vor angebracht!